Der TÜV Rheinland testete insgesamt 42 Lichterketten, welche zuvor in sechs niederländischen Städten und im Internet gekauft wurden.
Es stellte sich heraus, dass ein Großteil der getesteten Produkte nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht - von einigen Produkten geht sogar eine konkrete Gefahr aus.

Schlechte Verarbeitung, lockere Stromkabel und Verbrennungsgefahr, verschluckbare Kleinteile, verbotene Weichmacher und fehlende Sicherheitshinweise: TÜV Rheinland hat 42 Lichterketten [...] in sechs niederländischen Städten gekauft und in den niederländischen
Laboren von TÜV Rheinland in Eindhoven und Niekerk sowie in den Prüflaboren in Köln und Nürnberg getestet.
Das Ergebnis: Obwohl nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, sind drei von vier Artikeln bei den Prüfungen durchgefallen. Das heißt, sie dürften innerhalb der Europäischen Union nicht verkauft werden.
Die Fachleute von TÜV Rheinland haben die Lichterketten zum Preis von 89 Cent bis 14,95 Euro im Oktober und November 2009 in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam, Venlo sowie einige weitere im Internet gekauft.
Bei den Tests fielen 32 von 42 Lichterketten durch. "Sie weisen zum Teil gefährliche Sicherheitsmängel auf. Bei drei Lichterketten besteht sogar die Gefahr eines Stromschlags", so Henk-Jan Pieters von TÜV Rheinland EPS in Niekerk, wo der Lichterschmuck geprüft wurde. Die am häufigsten festgestellten Mängel sind falsche oder fehlende Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und zu große Hitzeentwicklung. Fehlende Sicherheitshinweise können gravierende Folgen haben, beispielsweise wenn nicht erkennbar ist, dass Lichterketten nur in Innenräumen verwendet werden dürfen oder defekte Lampen sofort ausgetauscht werden müssen. Letzteres kann, wenn eine Lampe ausfällt und die Kette weiter brennt, sehr große Hitzeentwicklung zur Folge haben.
Eine Lichterkette erreichte bei der Prüfung bis zu 250 Grad Celsius, erlaubt sind maximal 90 Grad Celsius. Kontrolliert wurde sowohl nach der DIN EN 60598-2-20 für Leuchten als auch nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren mangelhaft.
Generell empfehlen die Fachleute, elektrische Weihnachtsdekoration nur bei bekannten und sicheren Quellen zu kaufen, um etwaige Mängel reklamieren zu können. [...]
Orientierung beim Kauf bietet ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.

Quelle: TÜV Rheinland, 03.12.2009/16.04Uhr (Artikel vom 23.11.2009)
weiter Informationen zum Thema: http://www.tuv.com/nl/en/press_2.html

2009 news lichterketten spritztest