Sonder- und Wegerechte sowie Beeinträchtigung des Trinkwassers bei Löschwasserentnahme, waren die Themen beim Übungsabend am Donnerstag.

Ein Polizeibeamter des Reviers Ettlingen erläuterte die rechtlichen Grundlagen der Sonder- und Wegerechte. Er erläuterte die Unterschiede und erklärte, dass die Feuerwehrangehörigen bei Alarm auf dem Weg ins Feuerwehrhaus Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen können, hier jedoch zu beachten ist, das dies für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar ist. Das Wegerecht gilt für die Einsatzfahrzeuge und richtet sich an den Normalbürger. Diese haben sofort freie Bahn zu schaffen, wenn ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn naht. 

In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass sowohl beim Einsatzfahrzeugfahrer als auch beim anderen Verkehrsteilnehmer Risiko-Faktoren vorhanden sind, die eine große Rolle spielen. 

Nach seinem Vortrag schloss sich ein Verantwortlicher der Stadtwerke Ettlingen mit seiner Präsentation über die Beeinträchtigung des Trinkwassers bei einer Löschwasserentnahme an. Er erklärte was passiert, wenn viel Löschwasser entnommen wird und bat darum, dass die Stadtwerke bei einem größeren Brand immer informiert wird.